Netzentgelte

Geltende Netzentgelte gem. § 27 Abs. 1 StromNEV

Die GEN Greizer Energienetze GmbH hat als Netzbetreiber einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewährleisten. Damit verbunden sind entsprechende Netzentgelte fällig, welche nach EnWG und den jeweiligen Verordnungen für Strom und Gas kalkuliert werden.

Die Kontrolle bzw. Regulierung der Entgelte und ihrer sachgerechten Kalkulation wird durch die Bundesnetzagentur überwacht.

Die aktuelle Höhe der Umlagen ist jeweils auf der Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht: 

www.netztransparenz.de

Die vorläufigen Netzentgelte für 2026 wurden unter Berücksichtigung eines Zuschusses zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten ermittelt. Dieser Zuschuss wurde von der Bundesregierung beschlossen und soll aus dem Klima und Transformationsfonds (KTF) finanziert sowie gesetzlich im neuen            § 24c EnWG verankert werden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung steht die Verabschiedung des Gesetzes für den Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für 2026 noch aus. Daher sind die vorläufigen Netzentgelte unter dem Vorbehalt veröffentlicht, dass die gesetzliche Regelung im parlamentarischen Verfahren verabschiedet wird. Sollte bis zum 05.12.2025 keine Rechtssicherheit bestehen, ist davon auszugehen, dass sich die endgültigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für 2026 entsprechend erhöhen werden.

Referenzpreisblatt 2018 für vermiedene Netzentgelte

Preise für Jahresmehr- und Jahresmindermengen gemäß § 13 Abs. 3-5 StromNZV

Die Preise der Jahresmehr- und Jahresmindermengen der per Standardlastprofil versorgten Kunden werden auf der Grundlage der, vom BDEW veröffentlichten, durchschnittlichen Preise für die Mehr- und Mindermengen gebildet.

Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom – Überblick | BDEW

Die Entgelte verstehen sich zzgl. Mehrkosten aus Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresminderungen erfolgt ohne EEG-Zuschlag. Sollte sich aus rechtlicher Sicht diesbezüglich eine Änderung ergeben, werden wir dies selbstverständlich entsprechend berücksichtigen.