Netzanschluss

Allgemeine Bedingungen zum Netzanschluss

Um eine Verbindung zwischen der Kundenanlage und dem Stromnetz zu errichten, beauftragen Sie als Anschlussnehmer eine in das Installateurverzeichnis eingetragene Elektrofachkraft. Diese wird die von uns bereitgestellten Unterlagen ausfüllen, und zurücksenden.

Mit Hilfe dieser Angaben führen wir die Dimensionierung des Netzanschlusses durch. Die Anschlussverlegung wird von unseren Mitarbeitern vor Ort festgelegt. Dabei werden die Interessen des Anschlussnehmers berücksichtigt, beispielsweise falls der Tiefbau auf privatem Grund in Eigeninitiative durchgeführt werden soll.

Vor Baubeginn erhalten Sie von uns den Netzanschlussvertrag sowie die Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung incl. Preisblatt.

Nach der Unterzeichnung des Netzanschlussvertrages durch beide Vertragspartner kann mit der Realisierung des Netzanschlusses begonnen werden.

Zum Schutz der Anlagen der öffentlichen Energieversorgung haben sich vor dem Beginn der Tiefbauarbeiten die Tiefbauunternehmen oder deren Auftraggeber über die Lage von Versorgungseinrichtungen im Baubereich zu informieren. Das Formular „Leitungsauskunft für Tiefbauarbeiten“ ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei der Greizer Energienetze GmbH einzureichen.

Für den Bau der Zähleranlage, ist die durch den Kunden beauftragte Elektroinstallateurfirma zuständig. Die Inbetriebnahme sowie der Zählereinbau erfolgt durch die Mitarbeiter der Energieversorgung Greiz GmbH, im Auftrag der Greizer Energienetze GmbH.

 

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

FNN-Anwendungsregeln

Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) ist der zuständige Ausschuss für die Erarbeitung von VDE-Anwendungsregeln und technischen Hinweisen für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Übertragungs- und Verteilungsnetze.

Bei Interesse können Sie diese Anwendungsregeln als Kaufexemplare beim VDE erhalten.  

VDE-AR-N 4100

Techn. Regel für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)

Mit der neuen TAR Niederspannung existiert ein neues, einheitliches Basisregelwerk für diese Spannungsebene und mit der Inkraftsetzung dieser VDE-Anwendungsregel werden andere Anwendungsregeln ersetzt bzw. außer Kraft gesetzt: z.B. VDE-AR-N 4101 (2015), VDE-AR-N 4102 (2012)

VDE-AR-N 4105

Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

VDE-AR-N 4110

Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)

Netzbetreiber-Fassungen

  • Netzbetreiber - Anforderungen der Greizer Energienetze GmBH zur TAR Mittelspannung. (Richtlinie der TEN Thüringer Energienetze GmbH)   Link
  • Beispiele für Mittelspannungs-Netzanschlüsse.   Link           
VDE-AR-E 2510-2

Stationäre elektrische Energiespeichersysteme vorgesehen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz

VDE-AR-N 4400

Messwesen Strom (Metering Code)

BDEW-Fassungen und dazugehörige Landesfassungen für Thüringen

Ab dem 01.07.2023 sind die „Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2023 (Ausgabe 05/2023) mit den ergänzenden Hinweisen zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2023 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz sowie die Techn. Richtlinie Direkt- und Wandlermessungen (Ausgabe 06/2023) als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 NAV anzuwenden.

Damit trägt Greizer Energienetze GmbH den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und kann auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung gewährleisten.

Die neuen technischen Anschlussbedingungen sind nur für Anlagen anzuwenden, die erstmalig ab dem o. g. Zeitpunkt ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung an einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.