Anmeldung §14a EnWG

Was versteht man unter einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung?

Unter steuerbare Verbrauchseinrichtungen fallen alle Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW, wie zum Beispiel:

  • private Ladepunkte bzw. Wallboxen
  • Wärmepumpen inkl. Zusatzheizungen / Heizstäben
  • Batteriespeicher
  • Klimageräte für Raumkühlung

Hier können Sie die Anmeldung von Wärmepumpen/Klimaanlagen, Speichern und Ladesäulen vornehmen: