Anmeldung §14a EnWG

Was versteht man unter einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung?
Unter steuerbare Verbrauchseinrichtungen fallen alle Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW, wie zum Beispiel:
- private Ladepunkte bzw. Wallboxen
- Wärmepumpen inkl. Zusatzheizungen / Heizstäben
- Batteriespeicher
- Klimageräte für Raumkühlung
Hier können Sie die Anmeldung von Wärmepumpen/Klimaanlagen, Speichern und Ladesäulen vornehmen: