Allgemeines

Bekanntgabe der Greizer Energienetze GmbH (GEN)
Am 8. November 2006 sind die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl.S.2477 bzw. 2485) in Kraft getreten.
Die Greizer Energienetze GmbH macht durch öffentliche Bekanntgabe und Veröffentlichung im Internet von ihrem Recht nach § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV bzw § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Gebrauch, die Anpassung aller vor dem 13.07.2005 geschlossenen Netzanschlussverträge in Niederspannung bzw. Niederdruck an die geltende Rechtslage zu verlangen. Damit werden die NAV bzw. NDAV mit Wirkung vom dieser Bekanntmachung folgenden Tag an Bestandteil aller mit der Greizer Energienetze GmbH bestehenden Netzanschlussverträge in Niederspannung bzw. Niederdruck.
Greizer Energienetze GmbH
Mollbergstraße 20
07973 Greiz
Amtsgericht Jena
HRB 501272
Grundversorgungspflicht gem. § 36 Abs. 2 EnWG
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, dass die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Mit Stichtag 01.07.2024 wurde die Mehrzahl der Haushaltskunden im Netzgebiet der Greizer Energienetze GmbH durch die Energieversorgung Greiz GmbH versorgt. Die Grundversorgungspflicht wird somit weiterhin bis zum 31.12.2027 von der Energieversorgung Greiz GmbH wahrgenommen.
Straßenverzeichnis Netzgebiet der Greizer Energienetze GmbH
Gleichbehandlungsbericht 2024
Datenschutzhinweise
IT-SiKat gem. §11 Abs. 1a EnWG (08/2015)
Wiederverkäufer Strom und Erdgas
Erlaubnisschein für Stromversorger
Nachweis Anmeldung Lieferer Erdgas
Zertifikate
Die Greizer Energienetze GmbH stellt höchste Ansprüche an die Datensicherheit.
Dies garantiert zu jeder Zeit eine sichere Marktkommunikation. Wir nutzen dafür die Dienstleistung des Thüga MeteringService.
Hier können Sie die Zertifikate herunterladen.