Einspeisung

Allgemeines zu Erzeugungsanlagen

Anmeldung einer Erzeugungsanlage

Sie planen die Neuinstallation einer Stromerzeugungs- / Photovoltaikanlage?

Hier bekommen Sie die passenden Antragsformulare, die Sie zur Anbindung an das Stromnetz der Greizer Energienetze benötigen. Die GEN Greizer Energienetze ist gern für Sie da.

Füllen Sie bitte einfach dazu das Online-Formular aus. Wir senden Ihnen dann umgehend alle Unterlagen zu.

Ihre Daten werden nur zum einmaligen Rückruf bzw. zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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Anmeldung Mini-PVA / Steckerfertige Photovoltaikanlagen

Informationen zum Ablauf:

Ab sofort registrieren Sie Ihre steckerfertige Photovoltaikanlage nur noch im Marktstammdatenregister. Eine zusätzliche Anmeldung bei der Greizer Energienetze GmbH entfällt.

Nachfolgend finden Sie alle Informationen zum Ablauf, die zu beachten sind:

  • Prüfen Sie als Mieter*in, ob das Anbringen einer steckerfertigen Erzeugungsanlage erlaubt ist.
  • Die Installation der Anlage erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik. Sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Diese überprüft, ob eine spezielle Energiesteckdose notwendig ist.
  • Registrieren Sie Ihre steckerfertige Photovoltaikanlage im Markstamdatenregister der Bundesnetzagentur und geben Sie beim Registrierungsprozess im Eingabefeld „ Zusätzliche Angaben zur steckerfertigen Solaranlage“Ihre Zählernummer ein.

Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Für die Registrierung Ihrer steckerfertigen Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister (MaStR) werden folgende Informationen benötigt:

  • Angaben zu Ihrer Person
  • Anlagenstandort
  • technische Daten zu Ihrer steckerfertigen Photovoltaikanlage
  • Inbetriebnahmedatum
  • Zählernummer

Redispatch

Mit dem im Mai 2019 in Kraft getretenen Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) werden die Vorgaben zum Einspeisemanagement nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) aufgehoben und in ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) nach §§ 13, 13a, 14 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) überführt. Dies ist ab dem 1. Oktober 2021 umzusetzen und betrifft nach aktuellem Stand alle Erzeugungs- und Speicheranlagen ab 100 kW oder jederzeit fernsteuerbare Erzeugungs- und Speicheranlagen. Daraus ergeben sich neue Anforderungen für alle Marktpartner.

Prozess Redispatch 2.0

Redispatch 2.0 beschreibt neue Vorgaben für das Management von Netzengpässen. Im zukünftigen Prozess wird bereits in einem Planungshorizont von ca. 2 Tagen im Voraus der Netzzustand ermittelt. Dafür sind Last- und Einspeiseprognosen notwendig. Wird ein netzbedingter Engpass erkannt, werden durch den Netzbetreiber Maßnahmen ermittelt, um den Eintritt des Engpasses zu verhindern. Diese Maßnahmen sind zukünftig zu den voraussichtlich geringsten Kosten auszuwählen. EE-, bestimmte KWK-Anlagen sowie Netzreserve-Anlagen werden dabei mit einem kalkulatorischen Preis bewertet. Dieser dient lediglich der Anlagenauswahl sowie der Abbildung des Einspeisevorrangs und entspricht nicht dem individuellen Vergütungssatz. Neu ist im zukünftigen Prozess auch, dass die Maßnahmen bilanziell und energetisch auszugleichen sind.

Weiterhin bleibt die Möglichkeit bestehen, dass der Netzbetreiber im Rahmen von Bau- und Notfallmaßnahmen Erzeugungs- und Speicheranlagen reduzieren wird.

Umsetzung Redispatch 2.0

Um die gesetzlichen Anforderungen für Redispatch 2.0 umsetzen zu können, ist eine branchenweite enge Zusammenarbeit der beteiligten Akteure unerlässlich. Im BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. wurden branchenweit die zukünftigen Prozesse erarbeitet und in einer Branchenlösung dokumentiert. Diese sowie weitere Informationen und ein Einführungsszenario finden Sie auf der Internetseite des BDEW.

Diese Branchenlösung ist die Grundlage für Festlegungsentwürfe der Bundesnetzagentur, die im Sommer 2020 konsultiert und festgelegt wurden. Diese betreffen folgende Bereiche:

Konkrete Festlegungen für betroffene Anlagenbetreiber

Im Rahmen der Branchenlösung und der Festlegungen der Bundesnetzagentur werden auch Bilanzierungs- und Abrechnungsmodelle eingeführt.

  • Durch das Bilanzierungsmodell wird im Wesentlichen unterschieden, ob Plandaten durch den Einsatzverantwortlichen zur Verfügung gestellt werden oder der Netzbetreiber eine Prognose erstellt. Dafür stehen das Planwert- oder das Prognosemodell zur Verfügung.
  • Für die Abrechnung kann zwischen dem Pauschalverfahren, dem vereinfachten Spitzverfahren und dem Spitzverfahren gewählt werden.
  • Erläuterungen sowie Voraussetzungen für die Modelle bzw. Verfahren finden Sie in Anlage 1 der BK6-20-059. Prozesse zu Bilanzierung und Abrechnung sind in Anlage 2 und 3 der BK6-20-059 sowie in den Anwendungshilfen des BDEW.

Außerdem werden die Rollen des Betreibers einer technischen Ressource (BTR) und des Einsatzverantwortlichen (EIV) einer steuerbaren Ressource eingeführt, die verschiedene Pflichten in diesem Prozess erfüllen müssen.

Für die Umsetzung eines Abrufes durch einen Netzbetreiber steht das Verfahren der Steuerung durch den Einsatzverantwortlichen einer steuerbaren Ressource anhand vorgegebener Fahrpläne (Aufforderungsfall) oder Nutzung der technischen Einrichtung zur Steuerung durch den Anschlussnetzbetreiber (Duldungsfall) zur Verfügung.

EEG & KWK

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) regeln die bevorzugte Einspeisung ins Stromnetz und die Förderung sowie Vergütung des Stromes von Erzeugungsanlagen.

Bitte beachten Sie, dass die Clearingstelle EEG / KWKG auf ihren Internetseiten zudem ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG bzw. KWKG pflegt. Diese ist allgemein zugänglich.
Zudem sind auch alle alten Varianten des EEG und KWKG abrufbar.

 

 

 

 

Marktstammdatenregister

Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) wird ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut, das von Behörden und Marktakteurendes Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann. Für viele energiewirtschaftliche Prozesse stellt der Rückgriff auf die Stammdaten des Marktstammdatenregisters eine deutliche Steigerung der Datenqualität und eine Vereinfachung dar. Viele behördliche Meldepflichten können künftig durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder sogar ganz abgeschafft werden.

Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten.

Das MaStR-Webportal steht seit dem 31. Januar 2019 allen Marktakteuren und der Öffentlichkeit unter www.markstammdatenregister.de zur Verfügung.

Die bisherigen Meldewege für EEG- und KWK-Anlagen sind nicht mehr aktiv.

Ab sofort können Registrierungen von Stromerzeugungsanlagen nur noch über das neue Webportal vorgenommen werden. Das gilt auch für Solaranlagen, Batteriespeicher und KWK-Anlagen.

Für die Registrierungen im MaStR gelten die in der novellierten Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) niedergelegten Vorgaben und Fristen.

Sämtliche Meldungen nach der MaStRV müssen nach der Inbetriebnahme des Webportals nachgeholt werden.

Quelle: Bundesnetzagentur