Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) wird ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut, das von Behörden und Marktakteurendes Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann. Für viele energiewirtschaftliche Prozesse stellt der Rückgriff auf die Stammdaten des Marktstammdatenregisters eine deutliche Steigerung der Datenqualität und eine Vereinfachung dar. Viele behördliche Meldepflichten können künftig durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder sogar ganz abgeschafft werden.
Die
(MaStRV) ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten.Das MaStR-Webportal steht seit dem 31. Januar 2019 allen Marktakteuren und der Öffentlichkeit unter www.markstammdatenregister.de zur Verfügung.
Die bisherigen Meldewege für EEG- und KWK-Anlagen sind nicht mehr aktiv.
Ab sofort können Registrierungen von Stromerzeugungsanlagen nur noch über das neue Webportal vorgenommen werden. Das gilt auch für Solaranlagen, Batteriespeicher und KWK-Anlagen.
Für die Registrierungen im MaStR gelten die in der novellierten Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) niedergelegten Vorgaben und Fristen.
Sämtliche Meldungen nach der MaStRV müssen nach der Inbetriebnahme des Webportals nachgeholt werden.
Quelle: Bundesnetzagentur