Herzlich Willkommen!

Die Greizer Energienetze GmbH verfügt über ein modernes Strom-, sowie Gasnetz, welches diskriminierungsfrei für alle Netzkunden, Energieanbieter und Händler zur Verfügung steht. Auf unserer Internetpräsenz finden Sie alle wichtigen und gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungspflichten.

Warnung vor Smart-Meter-Schreiben

In den letzten Tagen erreichten uns mehrere Meldungen verunsicherter Kunden, welche Briefe der Deutschen Messwesen GmbH bezüglich der (vermeintlich verpflichtenden) Installation intelligenter Messsysteme (Smart Meter) erhalten haben. Rein vorsorglich möchten wir Sie daher zu den uns im Wesentlichen erreichenden Fragen aufklären:

Die Deutsche Messwesen GmbH ist ein privater, eigenständig bundesweit agierender wettbewerblicher Messstellenbetreiber und handelt nicht im Auftrag der Energieversorgung Greiz GmbH, Greizer Energienetze GmbH oder gar einer Behörde.

Für Kundinnen und Kunden besteht keine Pflicht, auf entsprechende Post zu reagieren oder Termine zu vereinbaren.

Die Wahl eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers ist Ihnen zwar möglich, aber nicht verpflichtend. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall einen vorherigen Angebotsvergleich. Auch bei den Greizer Energienetzen GmbH können Sie letztendlich den Einbau eines Smart Meters bereits dann beantragen, wenn der Einbau für Sie gesetzlich (noch) nicht vorgesehen ist

Sollten Sie sich nicht für einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber oder vorzeitigen Einbau eines Smart Meter entscheiden, wird sich die Greizer Energienetze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber für das Gebiet Greiz bei Ihnen melden, soweit die Installation eines intelligenten Messsystems bei Ihnen vorgesehen ist. Die Greizer Energienetze GmbH ist im genannten Gebiet grundzuständiger Messstellenbetreiber und setzt den Roll-out nach Gesetz schrittweise um.

Derzeit besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau eines Smart Meters lediglich in folgenden Fällen:

  • bei neuen PV‑Anlagen, Wärmepumpen oder Wallboxen
  • bei derartigen bestehenden Anlagen,
  • bei Betrieb unterbrechbarer Einrichtungen oder
  • ab etwa 6.000 kWh Jahresverbrauch

In diesen Fällen erfolgt der Zählerwechsel im Zuge des regulären, gesetzlich vorgeschriebenen Austauschs. Zusätzliche Installationskosten fallen hierfür bei den Greizer Energienetzen GmbH ebenfalls nicht an.

Die jährlichen Betriebskosten intelligenter Messsysteme richten sich nach der jeweiligen Verbrauchsgruppe und Nutzung und unterliegen beim grundzuständigen Messstellenbetreiber gesetzlichen Regelungen. Beim grundzuständigen Messstellenbetrieb der Greizer Energienetze GmbH gelten folgende Preisstrukturen:

  • Moderne Messeinrichtung (Standard): 25,00 Euro jährlich (brutto, gesetzliche Preisobergrenze)
  • Intelligentes Messsystem (Smart Meter): Preisblatt entsprechend gesetzlicher Vorgaben

Werbeaussagen zu „kostenlosem“ Einbau sollten Sie kritisch prüfen! Auch beim grundzuständigen Messstellenbetreiber fallen üblicherweise keine separaten Einbaukosten an. Entscheidend sind die jährlichen Entgelte und Vertragsbedingungen. Ein Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber kann – je nach Vertrag – andere Folgekosten nach sich ziehen.

Vergleichen Sie daher unbedingt insbesondere jährliche Gebühren, Laufzeit, Kündigungsfristen und eventuelle Zusatzleistungen.

Eine Entlastung nach § 14a EnWG wird darüber hinaus nicht automatisch gewährt. Voraussetzung ist insoweit:

  • das Vorhandensein einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (beispielsweise Wärmepumpe oder Wallbox)
  • die korrekte Anmeldung dieser Anlage und
  • das Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen

Die bloße Installation eines Smart Meters führt nicht automatisch zu dieser Vergünstigung.

Nehmen Sie sich vor diesem Hintergrund Zeit, lassen Sie sich nicht drängen und vergleichen Sie Angebote! Die Beauftragung eines wettbewerblichen Betreibers bleibt freiwillig, zusätzliche neutrale Informationen bieten Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale.