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03661 / 614-0

Grund- & Ersatzversorgung

Grundversorgungspflicht gem. § 36 Abs. 2 EnWG

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, dass die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Mit Stichtag 01.07.2021 wurde die Mehrzahl der Haushaltskunden im Netzgebiet der Greizer Energienetze GmbH durch die Energieversorgung Greiz GmbH versorgt. Die Grundversorgungspflicht wird somit weiterhin bis zum 31.12.2024 von der                           Energieversorgung Greiz GmbH wahrgenommen.